So können Sie Generationen von krebskranken Kindern und Jugendlichen helfen, eine glückliche und gesunde Zukunft vor sich zu haben.
Wen möchte ich mit meinem Erbe bedenken? Was soll von meinem Leben bleiben? Wo möchte ich Spuren hinterlassen? Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Testamentsspende, um mit ihrem Nachlass anderen Menschen zu helfen und die eigenen Werte weiterzugeben, Kurzum: um auch nach ihrem Tod Gutes zu bewirken. Auch Sie?
Mit einer Testamentsspende an die Deutsche Kinderkrebsstiftung können Sie Generationen von krebskranken Kindern und Jugendlichen helfen, eine glückliche und gesunde Zukunft vor sich zu haben.
Gerne beraten wir Sie – unverbindlich, kompetent und vertrauensvoll – und unterstützen Sie dabei, Ihren Nachlass sicher und ganz nach Ihren Wünschen zu regeln. Auf dieser Seite erhalten Sie wertvolle Tipps und umfassendes Informationsmaterial rund um das Thema „Testamentsspende“.
Ob überhaupt und an wen man seinen Nachlass spendet, ist eine sehr persönliche und individuelle Sache. Häufig ist diese Entscheidung jedoch mit dem Wunsch verbunden, über den eigenen Tod hinaus für das Gemeinwohl zu sorgen, der Gesellschaft etwas zurückzugeben und sich für diejenigen zu engagieren, die es im Leben schwerer haben als andere.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, mit Ihrem Nachlass krebskranken Kindern und Jugendlichen etwas Gutes zu tun, dann finden Sie unten 3 gute Gründe, die Ihnen die Entscheidung womöglich erleichtern.
Mit der Diagnose „Krebs“ bricht für Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien eine belastende und schwere Zeit heran – voller Ängste, Sorgen und Ungewissheit. Die Deutsche Kinderkrebsstiftung steht den Betroffenen in dieser Zeit und darüber hinaus mit zahlreichen Hilfen zur Seite. Mit der Entscheidung, Ihr Testament zu spenden, helfen Sie uns dabei, diese Unterstützung aufrechtzuerhalten. Für Generationen von krebskranken Kindern und Jugendlichen, deren Leben und Zukunft Sie so positiv beeinflussen.
Seit unserer Gründung 1995 haben wir rund 110 Mio. Euro für klinische und patientenorientierte Forschungsprojekte und Therapiestudien in der Kinderonkologie bereitgestellt. Verbesserte Therapien, höhere Heilungschancen und weniger tödliche Verläufe: Von den medizinischen Erkenntnissen und Ergebnissen profitieren krebskranke Kinder und Jugendliche – auch zukünftige Generationen. Mit Ihrer Testamentsspende tragen Sie dazu bei!
Wenn es darum geht, Ihren Nachlass abzuwickeln, steht Ihnen unser Team mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen und beraten Sie bei Ihrem Testament und stellen sicher, dass Ihr letzter Wille genauso umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen.
Gut zu wissen: Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Zuwendungen zugunsten der Deutschen Kinderkrebsstiftung kommen somit vollständig ohne Abzüge der Unterstützung von krebskranken Kindern und Jugendlichen zugute!
Wie verfasse ich mein Testament richtig? Was muss ich beachten, wenn ich mein Vermächtnis mit einer Testamentsspende vererben möchte? Unser kostenloser Testamentsratgeber „Ganz in Ihrem Sinne“ hilft Ihnen bei all diesen Fragen weiter. Er liefert nützliche Informationen, Tipps und Anregungen für Ihre persönliche Nachlassplanung. Sie können ihn kostenlos und unverbindlich per Post oder als Download bei uns bestellen.
Möchten Sie die Deutsche Kinderkrebsstiftung mit einem bestimmten Teil Ihres Vermögens unterstützen, ist ein Vermächtnis der beste Weg. Ein Vermächtnis kann zum Beispiel ein bestimmter Teil Ihres Bankvermögens oder ein bestimmter Wertgegenstand, z. B. eine Immobilie, sein. Bei dieser Form der Zuwendung setzen Sie einen Alleinerben und einen oder mehrere Vermächtnisnehmer ein, wobei Ihr Erbe gesetzlich dazu verpflichtet ist, Ihren Nachlass abzuwickeln.
Setzen Sie die Deutsche Kinderkrebsstiftung als Alleinerbin ein, kümmern wir uns um die sichere Abwicklung Ihres Nachlasses, also darum, Ihren letzten Willen umzusetzen. Dazu gehört zum Beispiel die Auflösung Ihres Haushaltes oder die Erfüllung der im Testament festgelegten Vermächtnisse an Angehörige oder Freunde.
Sie benennen die Deutsche Kinderkrebsstiftung in Ihrem Testament. Das können auch andere gemeinnützige Organisationen oder Menschen sein, die Ihnen wichtig sind.
Gut zu wissen: Für Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung wie der Deutschen Kinderkrebsstiftung können bis zu 1.000.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
Jede oder jeder, der abweichend von der gesetzlichen Erbfolge Personen oder Organisationen als Erbinnen oder Erben benennen möchte, oder jemandem gezielt einen bestimmten Gegenstand zukommen lassen möchte, ist gut beraten, ein Testament zu verfassen.
Ist kein Testament vorhanden, gilt die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Erbfolge: Demnach erben ausschließlich Blutsverwandte, Ehepartner (oder eingetragene Lebenspartner) sowie Adoptivkinder. Sind Sie nicht verheiratet und haben keine Verwandten, so fällt Ihr Vermögen an den Staat. Das gilt auch, wenn Ihre Verwandten nicht ausfindig gemacht werden können.
Sie können die Deutsche Kinderkrebsstiftung in Ihrem Testament als Erbe einsetzen oder in Form eines Vermächtnisses einen bestimmten Geldbetrag, Sach- oder Vermögenswert spenden. Eine solche Testamentsspende ist eine Zuwendung, die wir direkt für unsere Arbeit einsetzen. Das bedeutet: Ihre Nachlassspende kommt krebskranken Kindern, Jugendlichen und deren Familie direkt zugute und hilft.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, Ihren Nachlass an uns zu stiften (sogenannte Zustiftung). So bleibt Ihr Nachlass dauerhaft erhalten, denn nur die Erträge aus dem Kapital der Stiftung werden für unsere Arbeit verwendet.
Nach § 13 Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz sind Organisationen mit kirchlichem, gemeinnützigem oder mildtätigem Zweck von dieser Steuerpflicht befreit. Das bedeutet: Sollten Sie die Deutsche Kinderkrebsstiftung als gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament bedenken, ist der uns zugedachte Betrag vollumfänglich steuerbefreit.
Pro Jahr erkranken in Deutschland etwa 2.200 Kinder und Jugendliche neu an Krebs. Ihnen und ihren Familien wirksam zu helfen und beizustehen, ist unsere wichtigste Aufgabe. Zugleich fördern wir erfolgsversprechende Forschung, die den jungen Patienten unmittelbar zugute kommt mit neuen Behandlungsmethoden, besseren Heilungschancen und langfristigen Hilfen für ein gutes Heranwachsen. Und genau hierfür nutzen wir Ihre Testamentsspende, denn unsere Arbeit wird nicht durch öffentliche Mittel finanziert.
Setzen Sie die Deutsche Kinderkrebsstiftung als Erbin ein, übernehmen wir auch die Abwicklung Ihres Nachlasses. Das bedeutet: Wir lösen Ihren Haushalt auf, kümmern uns um Ihre Bankangelegenheiten und erfüllen Ihre Vermächtnisse.
Nehmen Sie vorab gerne Kontakt zu uns auf, um Ihre Wünsche und Vorstellungen persönlich zu besprechen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres Testaments. Wertvolle Informationen erhalten Sie zum Beispiel in unserem Testamentsratgeber. Auch auf unserer Website finden Sie vielseitige Informationen des Nachlassportals, einem Netzwerk gemeinnütziger Organisationen. Wenn Sie der Deutschen Kinderkrebsstiftung ein Vermächtnis zukommen lassen möchten oder die Stiftung als Alleinerbin vorsehen, dann vermitteln wir gerne einen Kontakt zu einem Rechtsanwalt, der Sie kostenfrei berät.
Bei Ihrem Testament haben Sie grundsätzlich große Gestaltungsfreiheit, dennoch ist es wichtig, dass Sie Ihren letzten Willen präzise formulieren und die erforderliche Form eines Testaments wahren.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, Kinder (ersatzweise Enkelkinder) und Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind) sind außerdem pflichtteilsberechtigt. Ihnen steht ein Pflichtteil, also eine Mindestbeteiligung am Nachlass, zu.
Bitte beachten Sie auch: Wenn Sie vorher bereits ein gemeinschaftliches Testament errichtet oder einen Erbvertrag geschlossen haben, besteht eine Bindungswirkung, wodurch hier die sogenannte Testierfreiheit (Recht des Erblassers, ohne Grund von der gesetzlich geregelten Erbfolge abzuweichen und selbst Verfügungen von Todes wegen über sein Vermögen zu treffen) fehlt. In diesem Fall ist es sinnvoll, dass Sie sich juristisch beraten lassen. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie.
Erfahren Sie in unserem kostenlosen Testamentsratgeber mehr zum Aufbau und Inhalt eines Testaments, der Form und Aufbewahrung eines Testaments.
Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden, egal ob es sich um ein privates oder öffentliches Testament handelt. Ein privates Testament schreiben Sie einfach noch einmal und vernichten das alte. Es empfiehlt sich, in ein neu geschriebenes Testament einen Passus aufzunehmen, dass alle vorherigen Testamente widerrufen werden.
Ein neues öffentliches Testament muss vor einem Notar beurkundet werden. Achtung: In dem Moment, da Sie sich Ihr notarielles Testament aus der Verwahrung beim Amtsgericht herausgeben lassen, widerrufen Sie es automatisch. Falls Sie kein neues Testament abfassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die Rücknahme eines privatschriftlich verfassten Testaments aus der amtlichen Verwahrung führt hingegen nicht automatisch zu dessen Widerruf.
Erbe und Vermächtnis, diese Begriffe scheinen sehr ähnlich zu sein, meinen juristisch doch etwas Grundverschiedenes. Wer erbt, der tritt auch als Rechtsnachfolger auf. Er tritt in bestehende Verträge ein und erbt regelmäßig auch die Verbindlichkeiten. Für den Fall, dass diese das Nachlassguthaben übersteigen, sieht der Gesetzgeber hier die Möglichkeit vor, ein Erbe auszuschlagen. Außerdem kann ein Erbe mit bestimmten Auflagen versehen sein, was die Deutsche Kinderkrebsstiftung bei der Nachlassabwicklung selbstverständlich berücksichtigt.
Anders sieht es aus, wenn man jemandem etwas vermacht. Der Empfänger des Vermächtnisses hat einen Anspruch auf den ihm zugedachten Teil, etwa Geldbetrag, Schmuckstück, sonstige Wertgegenstände. In der Regel hat ein Vermächtnisnehmer keine Pflichten.
Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation wie die Deutsche Kinderkrebsstiftung bedenken möchten, können Sie ihnen etwas vererben oder vermachen. Welche Form sie wählen, können Sie frei bestimmen.
Beides hilft, die Heilungschancen, Behandlungsmethoden und die Lebensqualität krebskranker Kinder und Jugendlicher stetig zu verbessern
Ja, wir freuen uns über jede Art von Zuwendung, auch über Wertgegenstände und Immobilien. Wir lassen diese fachkundig bewerten und verkaufen sie. Der Erlös kommt direkt unserer Arbeit zugute.
Adenauerallee 134
53113 Bonn
Tel.: 02 28 / 68 84 6 – 0
Fax: 02 28 / 68 84 6 – 44
Deutsche Kinderkrebsstiftung
DE 04 3708 0040 0055 5666 16
DRESDEFF370
Commerzbank
USt.-IdNr.: DE 223 47 16 38
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen