Mit Geldauflagen helfen

Mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Arbeit der Deutschen Kinderkrebsstiftung.

Krebskrankens Kind im Krankenhaus mit Teddybär

Immer wieder kommt es vor, dass Gerichte, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden Geldauflagen und Bußgelder verhängen. Durch die Zuweisung dieser Gelder können Sie als Entscheidungsträgerin oder Entscheidungsträger viel Gutes für an Krebs erkrankte Kinder und Jugendliche tun. So können Sie zum Beispiel Projekte der Forschungsförderung, das einzigartige Waldpiraten-Camp, die Rehabilitationseinrichtung SyltKlinik und viele weitere Angebote für sie finanziell unterstützten … und den betroffenen Kindern und ihren erschöpften Eltern so neue Hoffnung auf eine glückliche, gesunde und lebenswerte Zukunft geben.

 Für Ihre Zuweisung bedanken wir uns recht herzlich!

Kinder auf dem Spielplatz der SyltKlinik

Helfen Sie den Kindern mit der Zuweisung von Geldauflagen!

Als Zahlungspflichtiger überweisen Sie bitte die Auflage unter Angabe des Aktenzeichens auf das unten genannte Konto, damit wir Ihren Zahlungseingang zuordnen und zeitnah dem Gericht bestätigen können. Bei Bedarf senden wir Ihnen gerne unsere Aufkleber mit unseren Kontodaten zu.

Unser Konto:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE39 3702 0500 0008 2970 04
BIC: BFSWDE33XXX (Köln)

Gute Partnerschaft

Die Deutsche Kinderkrebsstiftung arbeitet zuverlässig, diskret und vertrauensvoll

Zahlungseingänge, auch Ratenzahlungen sowie ausbleibende Zahlungen werden von uns zuverlässig überprüft und den zuständigen Stellen fristgerecht mitgeteilt. Diskretion und Datenschutz sind eine Selbstverständlichkeit.

Icon Deutsche Kinderkrebsstiftung

Sie haben Fragen?

Unsere Kollegin Sabine Lesaar hilft Ihnen gerne weiter!